Eine private Krankenversicherung bietet vielseitige Leistungen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind. Durch einen individuellen Leistungskatalog können Leistungen an das persönliche Leben angepasst und gleichzeitig Geld gespart werden. Als Privatpatient genießen Sie zudem bevorzugte Behandlungen wie z. B. Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Die Wünsche des Versicherten werden individuell in einer privaten Krankenvollversicherung abgestimmt. Dabei bietet diese umfangreichere Leistung als eine gesetzliche Krankenversicherung. Ein vielseitiger Leistungskatalog der Gesellschaften gibt dazu Überblick. Für jeden Versicherten gibt es das passende Angebot. Die meisten Anbieter decken folgende Leistungen ab:
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (2021: 64.350 €) können eine private Krankenversicherung abschließen. Ebenso Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen. Beamte, Beamtenanwärter sowie Studenten und Ehepartner von Privatversicherten können sich privat versichern.
In den gesetzlichen Krankenkassen wird der monatliche Beitrag an dem Einkommen gerechnet. Je mehr man verdient, desto höher ist der Beitrag. In der privaten Krankenversicherung richtet sich dieser nach den persönlichen Wünschen und Voraussetzungen (Alter, Gesundheitszustand). Zudem werden viele Zusatzleistungen getragen, die von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt werden. Ein Wechsel lohnt sich aufgrund der lebenslang garantierten Gesundheitsleistungen prinzipiell immer.
Beantworten Sie die Fragen im Antragsformular unbedingt wahrheitsgemäß. Das bewusste Verschweigen oder gezielte Falschangaben bei Erkrankungen, berechtigt die Versicherungsgesellschaft die Verweigerung von Leistungen. Ebenfalls kann der Vertrag aufgehoben werden. Jeder Kunde unterliegt bei Vertragsabschluss einer vorvertraglichen Anzeigepflicht. Bei Fragen ihrer Krankengeschichte oder des Gesundheitszustandes sollten Sie am besten ihren zuständigen Arzt hinzuziehen. Erst wenn die Policen des neuen Vertrages vorliegen, ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Kündigen Sie ihre alte Versicherung nicht übereilt.
Ja, bis zum 55. Lebensjahr ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse spielen dabei Einkommenserhöhungen keine Rolle.
Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge einer privaten Krankenversicherung bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft sowohl die Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung.
Die Kosten werden zunächst über den Versicherten abgerechnet und von der Versicherung erstattet. Dabei erhält der Versicherte die Rechnung in doppelter Ausfertigung. Die PKV erhält die Originalrechnung (wichtig!) und überweist den Betrag an den Versicherten. Erst dann wird das Geld in der Regel an den Arzt oder an das Krankenhaus überwiesen.
Dies hat den Vorteil, dass die erbrachten Leistungen von dem Versicherten und der Gesellschaft überprüft werden können. Dies erhöht die Transparenz der angegebenen Kosten, Behandlungen und erbrachten Leistungen.
Der Vertrag zwischen dem Versicherten und seiner Versicherungsgesellschaft bleibt von gesetzlichen Regelungen unangetastet. Der vertraglich festgelegte Leistungsumfang muss im Krankheitsfall gewahrt und erfüllt werden. Unabhängig von der Gesundheitsreform.
Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Beitragszahlungen ruhen zu lassen. Eine sogenannte „Anwartschaft“ ermöglicht dem Kunden anschließend wieder in den Vertrag einzusteigen.